Mit Verbandkästen können sowohl bewegliche Behältnisse, die meist aus Plastik oder Metall bestehen, gemeint sein, als auch unbewegliche Kästen oder Behälter, die Verbandmaterial enthalten. Damit unbewegliche Verbandkästen von jedem schnell aufgefunden werden können, werden ihre jeweiligen Standorte in der Regel ausreichend groß und leicht erkennbar gekennzeichnet. Das Standardsymbol für einen solchen Erste-Hilfe-Standort ist ein weißes Kreuzes auf grünem Grund.
Es ist in der EG-Richtlinie 92/58/EWG bzw. in der ISO-Norm 3864 definiert.
Verbandkästen enthalten in der Regel nicht nur Verbandmaterial im engeren Sinne (Mullbinden, Wundauflagen, Dreiecktücher, Heftpflaster, etc.), sondern darüber hinaus weiteres Material zur Leistung von Erster Hilfe, wie Beatmungsmasken, Pinzetten, und Einmalhandschuhe. Sinnvollerweise ist oft auch ein Inhaltsverzeichnis und eine Erste-Hilfe-Anleitung für den Laien vorhanden. Diese Ausstattung ist normalerweise für die Erste-Hilfe-Leistung im Alltag ausreichend, in Notfällen verfügt der Rettungsdienst ohnehin über eine noch weitaus umfangreichere Ausrüstung (vgl. Notfallkoffer). In manchen Teilen der Erde, die spezielle Gefahrenpotenziale bergen und wo im Gegensatz zu Europa kein flächendeckender Rettungsdienst gegeben ist, kann jedoch auch die eine oder andere Zusatzausrüstung für die Erste Hilfe von Vorteil sein.
Verbrauchtes Material muss nach der Verwendung entsorgt und ersetzt werden. Ebenso muss aber auch unverbrauchtes Material regelmäßig überprüft werden (siehe hierzu unseren Wartungsservice). Die Sterilmaterialien (Kompressen, Verbandpäckchen und Verbandtuch) in einem Verbandkasten sind mit einem Verfalldatum versehen. Heftpflaster und Wundschnellverband werden mit der Zeit unbrauchbar, da der Klebstoff durch Alterung, begünstigt durch hohe Temperaturen, seine Klebkraft verliert. Ebenso werden die Einmalhandschuhe unter Umständen mit der Zeit porös. Unbrauchbar gewordenes Material muss daher ersetzt werden.
Verbandkästen können auch plombiert sein, um rasch feststellen zu können, ob sie vollständig sind oder Material entnommen wurde. In der Regel ist auch das Datum der letzten Überprüfung auf Gebrauchstauglichkeit durch die zuständige Person vermerkt.
Der korrekte Umgang mit Verbandmaterial sollte in einem Erste-Hilfe-Kurs erlernt und geübt werden. Auf das Führen eines Verbandbuchs wird hingewiesen.
Die Pflicht zum Mitführen eines Verbandkastens im Fahrzeug ist in § 35h Straßenverkehrszulassungsordnung geregelt. Der Inhalt des Kfz-Verbandkastens ist im Normblatt Erste-Hilfe-Material - Verbandkasten B DIN 13164 festgelegt.
Im gewerblichen Bereich kommen, je nach Art und personeller Größe des Betriebs, Verbandkästen in verschiedenen Ausführungen zum Einsatz. Dies schreiben die Verordnung über Arbeitsstätten (ArbStättV) und die Unfallverhütungsvorschrift Grundsätze der Prävention bzw. BGV A1 (löste die bisherige Unfallverhütungsvorschrift Erste Hilfe am 1. Januar 2004 ab) vor, die Füllung regeln die Normblätter Erste-Hilfe-Material - Verbandkasten C DIN 13157 und Erste-Hilfe-Material - Verbandkasten E DIN 13169. In Betriebsverbandkästen müssen Sterilmaterialien nach Ablauf des Verfalldatums ausgetauscht werden (BGI 509).
Die Anzahl der in einem Betrieb notwendigen Verbandkästen richtet sich in erster Linie nach der Art des Betriebes, der Betriebsgröße, und der Größe der verwendeten Verbandkästen. Ein Verbandkasten nach DIN 13169-E kann dabei aufgrund der Füllungsverhältnisse prinzipiell auch durch zwei kleinere Verbandkästen nach DIN 13157-C ersetzt werden. Details zu den Mindestanzahlen siehe Vergleichstabelle:
| Art des Betriebes | Anzahl der Verbandkästen mit Füllung laut DIN | ||
| 13157 | 13169 | 13169 ein weiterer | |
| Baustellen | einer bis 10 Versicherte | einer für 11 bis 50 Versicherte | je 50 weitere Versicherte |
| Herstellungs- und Verarbeitungsbetriebe | einer bis 20 Versicherte | einer für 21 bis 100 Versicherte | je 100 weitere Versicherte |
| Verwaltungs- und Handelsbetriebe | einer bis 50 Versicherte | einer für 51 bis 300 Versicherte | je 300 weitere Versicherte |
| übrige Betriebe | einer | - | - |
Die vorgeschriebenen Füllungen der Verbandkästen im Kfz-Bereich gleichen weitgehend denen im betrieblichen Bereich. Von besonderer Wichtigkeit ist das Inhaltsverzeichnis, in dem die Norm im Wortlaut abgedruckt ist und nach dem der Verbandkasten (wieder) zu befüllen ist.
Die für Betriebe vorgegebenen Füllungen der DIN 13157 umfassen alles, was auch im Kfz-Verbandkasten nach DIN 13164 vorhanden ist, darüber hinaus sind allerdings noch Fingerkuppenverband, Wundschnellverband 18 cm x 2 cm, Pflasterstrip, Augenkompresse, Netzverband für Extremitäten, Vliesstoff-Tuch und Folienbeutel vorgeschrieben. Die ebenfalls für Betriebe geeigneten Verbandkästen nach DIN 13169 unterscheiden sich von jenen der DIN 13157 nur dadurch, dass sie (außer Schere,Erste-Hilfe-Broschüre und Inhaltsverzeichnis) die doppelte Menge an Verbrauchsmaterial enthalten.
Anwendungsbereich DIN 13157 (72-tlg.):
Diese Norm gilt für Verbandkästen, die für die Verwendung in Verwaltungs- und Handelsbetrieben bis 50 Personen, in Herstellungs- und Verarbeitungsbetrieben bis 20 Personen und auf Baustellen bis 10 Personen vorgesehen sind. Diese Norm gilt auch für die Verwendung in Schulen und Kindergärten. Der Verbandkasten soll die Erste Hilfe am Unfallort fachgerecht ermöglichen.
Anwendungsbereich DIN 13169 (141-tlg.):
Diese Norm gilt für Verbandkästen, die für die Verwendung in Verwaltungs- und Handelsbetrieben ab 51 Personen, in Herstellungs- und Verarbeitungsbetrieben ab 21 Personen und auf Baustellen ab 11 Personen vorgesehen sind. Der Verbandkasten soll die Erste Hilfe am Unfallort fachgerecht ermöglichen.
Details siehe Vergleichstabelle:
| Bezeichnung | Stückzahl laut DIN | ||
| 13157 | 13169 | 13164 | |
| Heftpflaster DIN 13019 - 5m x 2,5 cm | 1 | 2 | 1 |
| Wundschnellverband DIN 13019 - E 10 cm x 6 cm | 8 | 16 | 8 |
| Fingerkuppenverband | 5 | 10 | - |
| Wundschnellverband DIN 13019 - E 18 cm x 2 cm | 5 | 10 | - |
| Pflasterstrip - 19 mm x 72 mm | 10 | 20 | - |
| Verbandpäckchen DIN 13151 - M | 3 | 6 | 3 |
| Verbandpäckchen DIN 13151 - G | 2 | 4 | 1 |
| Verbandtuch DIN 13152 - BR | 1 | 2 | 2 |
| Verbandtuch DIN 13152 - A | 1 | 2 | 1 |
| Kompresse 100 mm x 100 mm | 6 | 12 | 6 |
| Augenkompresse - einzeln steril verpackt | 2 | 4 | - |
| Rettungsdecke - 2,1m x 1,6m | 1 | 2 | 1 |
| Fixierbinde DIN 61634 - FB 6 | 3 | 6 | 2 |
| Fixierbinde DIN 61634 - FB 8 | 3 | 6 | 3 |
| Netzverband für Extremitäten | 1 | 2 | - |
| Dreiecktuch DIN 13168 - D | 1 | 2 | 2 |
| Schere DIN 58279 - B 190 | 1 | 1 | 1 |
| Vliesstoff-Tuch 200 mm x 300 mm | 10 | 20 | - |
| Folienbeutel | 2 | 4 | - |
| Einmalhandschuh nach DIN EN 455-1 und DIN EN 455-2 | 4 | 8 | 4 |
| Erste Hilfe-Broschüre - Anleitung zur Ersten Hilfe bei Unfällen | 1 | 1 | 1 |
| Inhaltsverzeichnis | 1 | 1 | 1 |